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Aktuelles

Das aktuelle Rundschreiben zu den Vergabeerleichterungen für den Katastrophenfall Hochwasser finden Sie hier.

Die seit dem 01. Januar 2024 gültige Auftragswerteverordnung finden Sie hier.

Die Höhe des ab dem 01. Januar 2024 geltenden vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes finden Sie unter Geltende Regelungen > Handlungsanleitungen.

Unter Startseite > Geltende Regelungen > Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt steht Ihnen nun ein Dokument mit erläuternden Hinweisen zum TVergG LSA zur Verfügung.

Die Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen (Repräsentative-Tarifverträge-Verordnung - RepTVVO) vom 25. April 2023 (GVBl. LSA 2023, 224) steht Ihnen unter Startseite > Geltende Regelungen > VO Repräsentative Tarifverträge zur Verfügung.

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Da das Tarifregister die Anfragen nach § 11 TVergG LSA gegenwärtig noch händisch zu bearbeiten hat, ist momentan mit einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen ab Auskunftsersuchen zu rechnen. Wir bitten Sie, dies in Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Seit dem 1. März 2023 gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 7. Dezember 2022. Es löst das bisherige Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 ab.

Zeitgleich wurde mit dem TVergG die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen ersetzt.

Zum Umgang mit der neuen landesgesetzlichen Regelung finden Sie auf den folgenden Seiten verschiedene Handlungsanleitungen, FAQs und Hinweise.

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**) Je nach Ausschreibungsart beschreibt der Begriff "Verfallsdatum"

---

Öffentliche Ausschreibung 

Das späteste Datum der Anforderung der Unterlagen (wenn durch Vergabestelle vorgegeben) oder Ende der Angebotsfrist.

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Beschränkte Ausschreibung mit öffentl. Teilnahmewettbewerb

Das Ende der Einsendefrist der Teilnahmeanträge.

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**) Je nach Ausschreibungsart beschreibt der Begriff "Verfallsdatum"

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Öffentliche Ausschreibung 

Das späteste Datum der Anforderung der Unterlagen (wenn durch Vergabestelle vorgegeben) oder Ende der Angebotsfrist.

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Beschränkte Ausschreibung mit öffentl. Teilnahmewettbewerb

Das Ende der Einsendefrist der Teilnahmeanträge.

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**) Je nach Ausschreibungsart beschreibt der Begriff "Verfallsdatum"

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Öffentliche Ausschreibung 

Das späteste Datum der Anforderung der Unterlagen (wenn durch Vergabestelle vorgegeben) oder Ende der Angebotsfrist.

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Beschränkte Ausschreibung mit öffentl. Teilnahmewettbewerb

Das Ende der Einsendefrist der Teilnahmeanträge.