GWB
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit dem vierten Teil (§§ 97 ff. GWB) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und führte 1998 erstmals subjektive Bieterrechte und ein effektives Rechtsschutzsystem ein.
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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit dem vierten Teil (§§ 97 ff. GWB) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und führte 1998 erstmals subjektive Bieterrechte und ein effektives Rechtsschutzsystem ein.