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FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Was versteht man unter eVergabe?

Hinter dem Begriff eVergabe verbirgt sich der Begriff der elektronischen Vergabe. Statt der konventionellen Vergabe in Papierform erfolgen die einzelnen Schritte der eVergabe elektronisch.

2. Was kostet die Teilnahme an der eVergabe?

Die Teilnahme an der eVergabe der Vergabeplattform des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes ist kostenfrei.

3. Was muss ich beim Einlesen von XML-Dateien beachten?

Beim Einlesen von XML-Dateien muss unbedingt das gleiche Vergabeverfahren gewählt werden, wie das, in dem die XML-Datei erzeugt wurde.

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4. Sind Bieter /Unternehmen verpflichtet an der eVergabe teilzunehmen?

Die Bieter/Unternehmen sind nicht verpflichtet, an der eVergabe teilzunehmen. Doch die innovativen und umfassenden Lösungen für die elektronische Beschaffung, der eVergabe, bieten Ihnen als Bieter einige Vorteile. Die eVergabe schafft Transparenz und hilft Ihnen Kosten und Zeit zu sparen.

5. Wo findet man eine vollständige Anleitung für die Arbeit mit der eVergabe?

Das Handbuch des Angebotsassistenten (AnA) hilft Ihnen weiter, wenn Sie wissen möchten, wie Sie Angebotsunterlagen herunterladen, elektronisch bearbeiten und versenden. Zum Handbuch des Angebotsassistenten

6. Wie erfolgen Bekanntmachungen in der EU?

Die Verpflichtung laut VOL/A, § 15 EG Absatz 4, die Bekanntmachung darf nicht vor Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft in Deuschland veröffentlicht werden, wird mit der Benutzung der EU-Formulare im OBA und OBA-Light automatisch realisiert.

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7. Was ist die Präqualifizierung von Bietern /Unternehmen?

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es möglich, sich als Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. als präqualifizierte Unternehmen für öffentliche Bauaufträge in Deutschland online listen lassen. Diese Eintragung wird von allen Auftraggebern (die VOB/A anwenden) anerkannt.

Bei der Präqualifikation weisen Unternehmen ihre auftragsunabhängige Eignung nach § 6 VOB/A nach. Dies betrifft die Fachkunde, die Zuverlässigkeit sowie die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Nach einer erfolgreichen Präqualifikation erscheinen der Firmenname und die präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich der Adresse öffentlich unter www.pq-verein.de.

Es gibt sechs Präqualifizierungsstellen:

  • DVGW-Zertifizierungsstelle
    Postfach 1403, 53056 Bonn
    E-Mail: zert(at)dvgw.de

 Die Präqualifizierung für den VOL- Bereicist in § 6 VOL/A bzw. für EU-weite Vergaben in § 7 EG VOL/A geregelt

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8. Was sind die Nutzungsvoraussetzungen für Bieter /Unternehmen?

Einen Überblick über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit die eVergabe erfolgreich genutzt werden kann, erhalten Sie an dieser Stelle.

9. Was sind die Nutzungsvoraussetzungen für Vergabestellen?

Die Nutzungsvoraussetzungen für Vergabestellen über die Voraussetzungen, die eine Vergabestelle schaffen muss, damit die eVergabe erfolgreich genutzt werden kann, finden Sie an dieser Stelle.

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10. Was ist die digitale Signatur?

Die Signatur ersetzt bei elektronischen Dokumenten Ihre handschriftliche Unterschrift und erlaubt die Herkunft und Echtheit des Dokuments zu überprüfen.

11. Welche fortgeschrittenen Signaturen und welche Signaturkarten werden unterstützt?

Eine Übersicht über die fortgeschrittenen Signaturen und Signaturkarten finden finden Sie hier.

12. Welche Kartenlesegeräte werden unterstützt?

Eine Übersicht über die unterstützten Kartenlesegeräte finden Sie hier.

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