Handlungsanleitungen
Handlungsanleitungen
Vergabespezifisches Mindeststundenentgelt ab 16. Januar 2026 (Stand 16.01.2026)
Vergabespezifisches Mindeststundenentgelt ab 01. April 2026 (Stand 04.03.2026)
Hinweis zum vergabespezifischen Mindeststundenentgelt:
Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt orientiert sich am Tarifentgelt der Länder und ist somit abhängig von den jeweiligen Tarifverhandlungen. Es kann daher nur bis zur nächsten Verhandlungsrunde verbindlich festgelegt werden. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, behält das derzeit geltende Mindeststundenentgelt seine Gültigkeit. Änderungen werden unverzüglich über das eVergabe-Portal bekanntgegeben.
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA, Stand: 18.11.2025)
Ergänzende Vertragsbedingungen (Stand: 18.11.2025)
Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Handlungsanleitungen. Diese können sich auch kurzfristig ändern.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.
Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für nationale Vergabeverfahren können gerne an die E-Mail-Adresse Auftragswesen(at)mw.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.

