Handlungsanleitungen
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Ermittlung des vergabespezifischen Mindestlohnes gemäß § 11 Absatz 3 TVergG LSA (Stand 1. März 2023)
Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Handlungsanleitungen. Diese können sich auch kurzfristig ändern.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.
Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren können gerne an die
E-Mail-Adresse Auftragswesen(at)mw.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.
„Fragen und Hinweise die insbesondere die tarifrechtliche Anwendung sowie Auslegung des § 11 TVergG LSA betreffen können gerne an die tariftreue.auskunft(at)ms.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.“