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Handlungsanleitungen

Handlungsanleitungen und Checkliste

Vergabespezifisches Mindeststundenentgelt ab Februar 2025 (Stand 23.09.2025)

Hinweis zum vergabespezifischen Mindeststundenentgelt:
Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt orientiert sich am Tarifentgelt der Länder und ist somit abhängig von den jeweiligen Tarifverhandlungen. Es kann daher nur bis zur nächsten Verhandlungsrunde verbindlich festgelegt werden. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, behält das derzeit geltende Mindeststundenentgelt seine Gültigkeit. Änderungen werden unverzüglich über das eVergabe-Portal bekanntgegeben.

Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA, Stand: 18.11.2025)

Ergänzende Vertragsbedingungen (Stand: 18.11.2025)

 

Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Handlungsanleitungen. Diese können sich auch kurzfristig ändern. 
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.
Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für nationale Vergabeverfahren können gerne an die E-Mail-Adresse Auftragswesen(at)mw.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.

Das MS wurde gemäß § 11 Abs. 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die Ausnahmen und Verfahren zur Anwendung der Tariftreue regelt. Diese Verordnung soll insbesondere die Bagatellgrenzen für die Anwendung der Tariftreue festlegen, die Anwendbarkeit von Leistungen, die im Ausland erbracht werden, sowie die inhaltlichen Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen und Dokumentationserfordernisse präzisieren. Weitere Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand sowie zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/gute-arbeit-gestalten/tarifregister-und-tariftreue

Fragen und Hinweise die insbesondere die tarifrechtliche Anwendung sowie Auslegung des § 11 TVergG LSA betreffen, können gerne an die tariftreue.auskunft(at)ms.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.