Verordnung über Auftragswerte
In Sachsen-Anhalt ist zum 01. Januar 2024 die neue Auftragswerteverordnung in Kraft getreten.
In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 01. Januar 2024 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 14. Dezember 2023.
Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von
- Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie
- Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Vergabeverfahren im Katastrophenfall - Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt
Das Rundschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit den Vergabeerleichterungen im Katastrophenfall Hochwasser finden Sie hier.