Verordnung über Auftragswerte
In Sachsen-Anhalt ist zum 07. November 2025 die geänderte Auftragswerteverordnung in Kraft getreten.
In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 07. November 2025 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 01. November 2025.
Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von
- Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie
- Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
Vergabeverfahren im Katastrophenfall - Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt
Das Rundschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit den Vergabeerleichterungen im Katastrophenfall Hochwasser finden Sie hier.





