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Verordnung über Auftragswerte

In Sachsen-Anhalt ist zum 01. Januar 2024 die neue Auftragswerteverordnung in Kraft getreten.

In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 01. Januar 2024 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 14. Dezember 2023.

Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von

  • Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie
  • Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

 

Vergabeverfahren im Katastrophenfall - Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt

Das Rundschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit den Vergabeerleichterungen im Katastrophenfall Hochwasser finden Sie hier.