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Tariftreue- und Vergabegesetz LSA

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. März 2023 das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 7. Dezember 2022. Es löst das bisherige Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 ab.

Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt 

Auftragswerteverordnung (AwVO)

Hinweise und Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) zu § 11 TVergG LSA

Das MS wurde gemäß § 11 Abs. 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die Ausnahmen und Verfahren zur Anwendung der Tariftreue regelt. Diese Verordnung soll insbesondere die Bagatellgrenzen für die Anwendung der Tariftreue festlegen, die Anwendbarkeit von Leistungen, die im Ausland erbracht werden, sowie die inhaltlichen Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen und Dokumentationserfordernisse präzisieren. Weitere Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand sowie zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/gute-arbeit-gestalten/tarifregister-und-tariftreue

FAQ zu § 11 TVergG LSA

Fragen und Hinweise die insbesondere die tarifrechtliche Anwendung sowie Auslegung des § 11 TVergG LSA betreffen, können gerne an die tariftreue.auskunft(at)ms.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.