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Tariftreue- und Vergabegesetz LSA

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. März 2023 das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 7. Dezember 2022. Es löst das bisherige Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 ab.

Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt 

Anbei eine erläuterte Fassung zum TVergG LSA mit Hinweisen aus der Gesetzesbegründung und dem Gesetzgebungsverfahren.

Erläuterte Fassung TVergG LSA (nicht barrierefrei)
MS Begründung zu § 11 TVergG LSA, Stand: 30.10.2024

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