Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).
Sie ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) und orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung.