Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. März 2023 das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 7. Dezember 2022. Es löst das bisherige Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 ab.
Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt
Auftragswerteverordnung (AwVO)
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum TVergG LSA:
Hinweise und Informationen des für Tariftreue zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) zu § 11 TVergG LSA finden Sie unter:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/gute-arbeit-gestalten/tarifregister-und-tariftreue
Fragen und Hinweise, die insbesondere die tarifrechtliche Anwendung sowie Auslegung des § 11 TVergG LSA betreffen, können gerne an die tariftreue.auskunft(at)ms.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.

